Fête de la Musique Berlin – Fragen und Antworten

Allgemein

  1. Was ist die „Fête de la Musique“ und woher kommt die Idee?

    Die „Fête de la Musique“ zelebriert weltweit am 21. Juni – Sommeranfang und längster Tag des Jahres – die Musik und ist offen für alle, die daran teilnehmen möchten. Jede Art von Musikern – jung und alt, Amateur und Profi, jegliche musikalische Ausrichtung und Genres – treten auf die Straßen, Plätze und Parks, um ihre Musik mit Freunden, Nachbarn und Fremden zu teilen. All dies kostenlos und öffentlich zugänglich. Initiiert 1982 vom damaligen französischen Kulturminister Jack Lang hat sich die „Fête de la Musique“ von Paris und Frankreich aus schnell über die Landesgrenzen hinaus verbreitet und wird heute in mehr als 1.000 Städten in 120 Ländern gefeiert. Berlin ist seit 1995 dabei.

  2. Ist die „Fête de la Musique“ ein rein französisches Fest?

    Nein. Die „Fête de la Musique“ trägt zwar einen französischen Namen, ist aber kein Musikfest für ausschließlich französische oder französischsprachige Musik bzw. Musizierende und somit offen für alle Stilrichtungen – vor allem aus der jeweils lokalen Musikszene. Viele Städte aus dem nicht-französischsprachigen Raum übersetzen den Namen in die eigene Landessprache (Make Music Day, Festa della Musica). Als Hommage an Frankreich, wo das Fest seinen Ursprung hat, wird der französische Titel jedoch meist als weltweit verbindende Marke beibehalten.

  3. Wann findet die „Fête de la Musique“ statt?

    Die „Fête de la Musique“ findet weltweit jährlich zum kalendarischen Sommeranfang am 21. Juni statt. In Berlin einheitlich open air auf Straßen, Plätzen und Parks bis 22 Uhr und Indoor weiter mit der „Fête de la Nuit“ – open end – in Clubs, Kneipen, Bars, Venues. Die Veranstaltungen können aber natürlich auch tagsüber in geschlossenen Räumen stattfinden

  4. Kostet die „Fête de la Musique“ Eintritt?

    Nein. Der Besuch ist laut den weltweit gültigen Richtlinien – dem General Agreement – kostenfrei und für alle öffentlich zugänglich. Auch die „Fête de la Nuit“ – Indoor ab 22 Uhr in Clubs, Kneipen, Bars, Venues – kostet keinen Eintritt.

  5. Wo finde ich das Programm für die „Fête de la Musique Berlin“ und wann wird es veröffentlicht?

    Das Programm wird online auf der Website veröffentlicht. Unter dem Menüpunkt „Programm“ kann nach Bühne, Genres, Bezirk und Uhrzeit gefiltert werden. Das Programm wird Anfang Mai veröffentlicht.

  6. Wer gestaltet die „Fête de la Musique Berlin“? Wer sind die Beteiligten?

    Es gibt drei Hauptbeteiligte. Zunächst einmal natürlich die Musizierenden. Diese spielen entweder an einem festen Musikort (Bühne) oder aber sie ziehen durch die Straßen und musizieren spontan akustisch (Straßenmusik). Zum anderen die offiziellen Veranstaltungsorte (Clubs, Cafés, Kulturzentren, Vereine, Initiativen, u.v.m.), die Teil des offiziellen Programms sind und Musizierenden eine Auftrittsplattform bieten. Organisiert und koordiniert wird die „Fête de la Musique Berlin“ durch das Musicboard Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Nicht zu vergessen natürlich die vielen Besucher:innen und Musikliebhaber:innen, die das Fest zu einem friedlichen, weltoffenen Miteinander und einzigartigen, musikalischen Ereignis machen.

  7. Was passiert bei Dauerregen? Singin‘ in the Rain…?

    „It Never Rains in Southern California” – Maybe, aber wir sind Berlin! Fest steht: die „Fête de la Musique“ findet bei jedem Wetter statt. Also rein in die wetterfesten Klamotten und raus zu den Open Air-Bühnen oder in die Clubs und festen Häuser! Alle Bühnenmacher sind sich bewusst, dass das Wetter nicht immer mitspielt und haben häufig eine Regenvariante in Form von Überdachung, Zelten, Schirmen oder Indoor in petto. Sollten einzelne Bühnen partout nicht stattfinden können, wird dies kurzfristig online angekündigt.

  8. Wer organisiert die „Fête de la Musique Berlin“?

    Die „Fête de la Musique Berlin“ wird organisiert vom Musicboard Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung Kultur und Europa. Das Musicboard ist eine landeseigene GmbH, mit der Aufgabe der Förderung der Popkultur Berlins. Umgesetzt werden die Organisation und Koordination von einem kleinen Kernteam (Kurator, Administration, Koordination Bühnen & Behörden) und erweitertem Team (Presse, Social Media/ IT, Grafik). Zu den Aufgaben des Projektteams zählen u.a. das Veranstaltungsmarketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung der Musikorte, behördliches Genehmigungsverfahren, GEMA-Lizensierung, Organisation und Durchführung der Auftaktveranstaltung.

  9. Wer finanziert die „Fête de la Musique Berlin“? Was fallen für Kosten für die Organisation und Durchführung an?

    Die „Fête de la Musique Berlin“ ist eine Veranstaltung des Landes Berlin. Die Mittel für die Organisation und Durchführung werden zu 100% von der öffentlichen Hand getragen (Haushaltsplan – Senatsverwaltung Kultur und Europa). Kosten fallen größtenteils an für Personal, Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Website/ IT, Grafikdesign, GEMA-Lizenzgebühren, Organisation und Durchführung der Auftaktveranstaltung.

  10. Wie kann ich einen Musikort/ eine Bühne der „Fête de la Musique Berlin“ unterstützen?

    Die Musikorte des offiziellen Programms der „Fête de la Musique“ organisieren ihre Bühne im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Musicboard Berlin eigenständig und unabhängig. Hierbei fallen für die Durchführung der Veranstaltung Kosten – vor allem für Technik und Logistik – an, die der jeweilige Kooperationspartner trägt. Mögliche Mittel zur Kostendeckung sind Einnahmen durch Gastronomie, Sponsoring, ein eigenes Marketingbudget, Vereinsmittel, o.ä. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung erzielt eine Bühne bei der „Fête de la Musique“ für gewöhnlich keine Gewinne und die Macher sind in der Regel froh, wenn die Kosten gedeckt sind. Angebote für ein Sponsoring oder eine Unterstützung jeglicher Art sind sehr willkommen und werden gern auch an Bühnenpartner:innen vermittelt. Ansonsten gilt:

    Support your Fête-Venue, not the Späti around the corner!
    …die dann gern den Rest des Jahres 🙂

Für Musiker:innen

  1. Welche Möglichkeiten gibt es als Musiker:in teilzunehmen?

    Die einfachste Möglichkeit teilzunehmen und dem Spirit der „Fête de la Musique“ zu folgen, ist sein Instrument zu greifen bzw. die Stimme zu ölen, auf die Straßen, Plätze oder Parks zu gehen und sein können zu präsentieren. Hier kannst Du Dir den Leitfaden für Straßenmusiker:innen herunterladen. Für einen Auftritt auf einer der Bühnen des offiziellen Programms kannst Du Dich beim Matchmaking-Tool anmelden, ein Profil anlegen und mit den Bühnenmacher:innen in Kontakt treten.

  2. Wie kommt man zu einem Auftritt auf einer Bühne des offiziellen Programms?

    Das Musicboard bietet auf der Fête-Website ein Matchmaking-Tool an, wo sich Musiker:innen ein Profil anlegen können und so mit den Programm-Macher:innen der Bühnen und Musikorte in Kontakt treten können. Es ist auch möglich einen offiziellen Musikort der „Fête de la Musique“ direkt zu kontaktieren und einen Auftritt anzubieten bzw. freie Slots anzufragen.

  3. Wer entscheidet ob und an welchem Musikort ein Auftritt stattfindet?

    Die Bühnenveranstalter:innen sind eigenverantwortlich und frei in der Auswahl der Musiker:innen und der Genres. Sie treffen letztlich die Entscheidung, welches Programm und welche Künstler:innen sie präsentieren möchten.

  4. Ich habe einen Ort gefunden, an dem ich auftreten will. Wie wird dieser als Musikort und mein Auftritt mit in das offizielle Programm aufgenommen?

    Für eine Aufnahme in das offizielle Programm der „Fête de la Musique Berlin“ ist es nötig, dass ein/e Verantwortliche/r gefunden wird, die oder der die Location online via Teilnahme-Formular anmeldet und als Kooperationspartner:in zur Verfügung steht. Ob ein Musikort teilnehmen kann, hängt u.a. davon ab, ob eine Aussicht auf Genehmigung seitens der Behörden besteht. Ein Auftritt, der im Rahmen von Straßenmusik geplant ist (z.B. vor der Stammkneipe), kann formlos per Mail gemeldet werden und wird dann auf den Social-Media-Kanälen der FeteBerlin angekündigt. Infos zur Straßenmusik findest Du hier.

  5. Muss ich eigene Technik (Backline, PA) mitbringen? Was stellt der Musikort?

    Was an Technik benötigt wird, hängt stark von der Ausrichtung des Musikortes und den auftretenden Künstler:innen ab. Ein unplugged-Singer Songwriter-Programm hat andere Anforderungen, als ein Line-up mit elektronischer Musik. Sollte spezielles Equipment für den Auftritt nötig oder gewünscht sein, sollte dies vorab geklärt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig im Vorfeld klare Absprachen mit den jeweiligen Bühnenveranstalter:innen zu treffen.

  6. Ist Straßenmusik generell erlaubt? Was muss ich beachten?

    Grundsätzlich ist Straßenmusik im Rahmen der „Fête de la Musique“ erlaubt, sofern man sich an einige Regeln hält. Nicht erlaubt ist Straßenmusik beispielsweise in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Gedenkstätten und ähnlichen schutzwürdigen Einrichtungen. Euer Auftritt darf maximal 60 Minuten dauern (danach könnt/ müsst ihr an einen anderen Ort weiterziehen). Instrumente sind so zu platzieren, dass die nächstgelegenen Anwohner nicht direkt beschallt werden (Mindestabstand 20 Meter). Hierzu bitte den Leitfaden für Straßenmusik beachten.

  7. Warum bekommen die Musiker:innen kein Honorar für den Auftritt?

    Das weltweit geltende General Agreement regelt, dass Musikformationen zur „Fête de la Musique“ ohne Honorar auftreten und kein Eintritt verlangt wird. Die Grundidee der „Fête de la Musique“ ist ein kostenloses Musikfest, welches für jeden frei zugänglich ist. Ein Tag, an dem die Musik gefeiert wird, ohne kommerzielle Interessen! Der Non-Profit-Gedanke schließt Einnahmen nicht aus und strebt ausdrücklich eine Kostendeckung ein. Das heißt, dass Bühnenveranstalter:innen ggf. Umsätze (aus Gastronomie, Drittmitteln, etc.) für Aufwandsentschädigungen an Musiker:innen verwenden können.

  8. Was ist, bei einem Auftritt ohne Gage, der Mehrwert einer Teilnahme?

    Neben dem Spaß und der Freude an der Musik können bei der „Fête de la Musique“ ein großes, musikbegeistertes Publikum und somit zukünftige Fans erreicht werden. Auch durch Social Media und die Berichterstattung der klassischen Medien erreichen die Musiker:innen viele Menschen. Und ganz praktisch kann man sein Netzwerk zu Veranstalter:innen, Booker:innen, anderen Musiker:innen, etc. erweitern.
  9. Was macht das Musicboard an Promotion für die Musik-Acts?

    Neben dem Programmflyer (5.000 Exemplare) und der Beilage im Straßenmagazin Streem (40.000 Print-Exemplare und 27.000 Leser:innen online) mit allen Acts des offiziellen Programms, ist das gesamte Programm online auf der Fête-Website verfügbar. Via Social Media (allein bei Facebook mehr als 40.000 Follower) und dem Blog auf der Website werden ausgewählte Musik-Acts mit Interviews, Podcasts und Videos vorgestellt. Durch umfangreiche Pressearbeit erreicht das Programm der „Fête de la Musique Berlin“ vielfältige Berichterstattung in den klassischen Medien.

  10. Wie funktioniert das mit der GEMA?

    Die Bühnenveranstalter:innen verpflichten sich dazu, die GEMA-Musikfolgen der Musiker:innen einzuholen und gesammelt an das Musicboard zu übermitteln. Das Musicboard kümmert sich um die gesamte Abwicklung mit der GEMA und übernimmt auch die Kosten für die Lizenzen-Gebühren. Auf dieser Basis erfolgt dann die Ausschüttung der Tantiemen an die Musikurheber:innen durch die GEMA.

Für Musikorte

  1. Wie wird man als Musikort Teil des offiziellen Programms?

    Wer eine Bühne im Rahmen der „Fête de la Musique Berlin“ organisieren möchte, kann sich online via Teilnahmeformular unverbindlich anmelden. Die Bewerbungen werden hinsichtlich der Machbarkeit geprüft und im gemeinsamen Gespräch wird beraten, wie ein Musikort möglich gemacht werden kann. Das Musicboard behält sich aus verschiedenen Gründen eine Absage vor. Gründe hierfür sind z.B. keine Aussicht auf behördliche Genehmigung bei Open Air-Standorten, Musikorte in unmittelbarer Umgebung (Hörweite), keine Übereinstimmung mit dem General Agreement, den Werten der „Fête de la Musique” oder dem Grundgesetz.

  2. Was für Musikorte sind möglich?

    Möglich sind grundsätzlich Indoor- (Clubs, Kulturstätten, etc.) und Outdoor- Locations (private und öffentliche Flächen). Die „Fête de la Musique“ ist allerdings ein Musikfest, welches entsprechend der Grundidee (General Agreement), überwiegend draußen und unter freiem Himmel stattfinden sollte. Ein Bühnenprogramm nach 22 Uhr kann, entsprechend der behördlichen Genehmigungen der Umweltämter, ausschließlich Indoor stattfinden. Alle Musikorte müssen barrierefrei und bei freiem Eintritt zugänglich sein.

  3. Was ist bei der Wahl eines Musikortes zu beachten?

    Generell ist auf den Lärmschutz zu achten, wobei es neben den allgemeinen Maßnahmen (z.B. Schallrichtung, Lautstärke) zum Schutz von Anwohnern und Anrainern auch schutzwürdige Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Gedenkstätten, o.ä.) gibt, die eine Nutzung ausschließen. Alle Open Air-Musikorte benötigen eine Genehmigung der Umweltämter, bei öffentlichen Flächen ist zudem eine Genehmigung der Straßen- und Grünflächenämter nötig. Auch sollte sich keine andere Bühne in Hörweite befinden. Die Größe der Fläche oder des Raumes sollte ausreichend bemessen sein, so dass es durch den Besucherstrom nicht zu Konflikten mit Passanten kommt und Verkehrswege (Fuß- und Radweg, Straßen) jederzeit frei bleiben.

  4. Ich plane an meinem Musikort eine Straßensperrung. Was ist zu beachten?

    Eine Straßensperrung verursacht hohe Kosten (Gebühren, Verkehrszeichenplan, Sperrmittel, Sicherheitspersonal, etc.) und bedeutet einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Häufig wird die Sperrung einer Straße seitens der Behörden abgelehnt bzw. mit hohen Auflagen belegt (insbesondere, wenn Linien des ÖPNV betroffen sind). Aus diesem Grund rät das Musicboard in der Regel von einer Straßensperrung ab.

  5. Wie kann ich meinen Musikort nachhaltig und klimaneutral gestalten?

    Es gibt vielfältige Möglichkeiten, einen Musikort nachhaltig und klimaneutral zu gestalten. Ansatzpunkte können sein: Energie (Verwendung von Ökostrom), Mobilität (Aufruf zur Nutzung des ÖPNV und Fahrrad, verwenden von Lastenrädern für die Logistik), Ressourcen (Abfallvermeidung, Mehrweg- und Pfandsysteme), Catering (Bio-Lebensmittel, Kooperation mit regionalen Anbietern), Fläche (Reinigung, Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtung bei Grünflächen). Hierzu bietet das Musicboard Handlungsempfehlungen und Checklisten, sowie Workshops zum Thema „Greener Fête“, an.

  6. Welche Kosten entstehen bei der Organisation eines Musikortes?

    Eine pauschale oder gar zahlenmäßige Aussage kann hier nicht getroffen werden, da Musikorte sehr unterschiedlich sein können. Von einem „Musikteppich“ mit unplugged-Programm, bis zur ganz großen Show mit überdachter Festivalbühne ist vieles denkbar. Mögliche Kosten entstehen in erster Linie durch Technik und Logistik (Ton, Licht, Bühne), behördliche Genehmigungen (Gebühren), Versicherungen (Veranstalterhaftpflicht), sanitäre Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen, Abfallbeseitigung und Reinigung, etc. Auch der personelle und organisatorische Aufwand bindet, entsprechend des Umfangs der Planungen, Ressourcen.

    Eine Teilnahme an sich – als Musikort im Rahmen der „Fête de la Musique“ – ist nicht kostenpflichtig.

  7. Welche Genehmigungen benötigte ich für einen Musikort?

    Wer für einen Musikort eine Fläche auf öffentlichem Straßenland oder Grünfläche nutzen will, benötigt hierfür eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes. Dazu ist ein formloser Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes nach dem Berliner Straßengesetz und auf Erlaubnis nach §29 StVO zu stellen. Für das Betreiben von Gastronomieständen ist eine Genehmigung (z.B. Gestattung gem. §12 GastG für den Verkauf von alkoholischen Getränken) beim zuständigen Ordnungsamt einzuholen. Die Genehmigungen müssen eigenständig, bis spätestens 9 Wochen vor Veranstaltung, beantragt werden. Die anfallenden Gebühren tragen die Antragsteller:innen.

    Die nötigen Genehmigungen der Umweltämter gem. §11 LImSchG Bln (für alle Open Air-Musikorte – private und öffentliche Flächen) holt das Musicboard bei den zuständigen Bezirksämtern ein. Hierfür fallen keine Kosten an.

  8. Kann ich mein Bühnenprogramm selbst gestalten?

    Ja. Bühnenveranstalter:innen sind eigenverantwortlich und frei in der Auswahl der Künstler:innen und der Genres. Im Sinne der Besucher sollte auf eine gewisse Länge des Programms bzw. die Anzahl von Auftritten geachtet werden und ausreichende Pausen für Umbauten eingeplant werden, das Musicboard bietet eine Vermittlung von Musikern über das Matchmaking-Tool an.

  9. Darf ich an meinem Musikort Essen und Getränke verkaufen?

    Ja. Die Veranstalter:innen eines Musikortes organisieren die gastronomische Versorgung selbst und holen die dafür nötigen behördlichen Genehmigungen eigenverantwortlich ein (u.a. Gestattung gem. §12 GastG für den Verkauf von alkoholischen Getränken). Die Anzahl der Gastronomiestände sollte dem Standort und der zu erwartenden Besucherzahl angemessen sein. Als Musikfest – anders als beispielsweise bei Straßenfesten – werden im Rahmen der „Fête de la Musique“ allerdings in der Regel auch nur begrenzt viele Stände von den Behörden erlaubt. Einen Gastronomiestand ohne behördliche Genehmigung zu betreiben ist nicht ratsam, denn die Ordnungsämter führen regelmäßig Überprüfungen durch.

  10. Muss ich meine Bühne bei der GEMA anmelden und Lizenzgebühren zahlen?

    Nein. Das Musciboard kümmert sich um die gesamte Abwicklung mit der GEMA und übernimmt auch die Kosten für die Lizenzen-Gebühren. Die Veranstalter:innen verpflichten sich lediglich dazu, die GEMA-Musikfolgen der Musiker:innen einzuholen und gesammelt an das Musicboard zu übermitteln.

    ACHTUNG! Die parallele TV-Übertragung (Fernseher, Großleinwände) von Fußball-Meisterschaften oder anderen Großereignissen sind nicht enthalten.