Alle Infos für Bühnen-Partner*innen

Was wäre die Fête de la Musique ohne die zahlreichen Musikorte in der ganzen Stadt?

Eure Bühne muss keine perfekte Festivallocation sein – ein Musikort kann am 21.6. auch ein Gemeinschaftsgarten, ein Jugendclub, ein Friseursalon oder ein Späti sein.

Daher wenden wir uns an Menschen, Vereine, Initiativen, Clubs, Konzertveranstalter*innen, die einen Musikort organisieren möchten.

Dazu könnt Ihr Euch online über das Teilnahmeformular unverbindlich anmelden. Als Bühne erscheint ihr im offiziellen Programm der Fête, ihr organisiert Euer Programm selbst und wir unterstützen Euch zum Beispiel, indem wir die Gema-Gebühren übernehmen,

Auf dieser Seite erfahrt Ihr, was Ihr beachten und erledigen müsst und wobei wir Euch sehr gern helfen.

Jedes Jahr zum Sommeranfang am 21. Juni erklingt die Fête de la Musique – das Fest der Musik – the Worldwide Music Day.

Was 1982 als Idee in Paris begann, hat sich ̈längst zu einem globalen und populären Ereignis entwickelt

Die Fête de la Musique führt unterschiedlichste Organisationen bzw. Institutionen zusammen:

Kulturzentren, diplomatische
Netzwerke, städtische Kulturämter, lokale Behörden, Vereine, Künstler, professionelle Musiker, Musikschulen uvm.

Diese öffentlichen wie auch privaten Organisatoren fördern die aktuelle Musikszene in ihrer Stadt und regen zum kulturellen Austausch an.

Daraus ergeben sich folgende Prinzipien für die Fête de la Musique:

Design Templates

Social Media-Grafiken, Poster-Templates und Logos

Genehmigungsprüfung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Das Raumsonde Tool prüft unkompliziert die Genehmigungsfähigkeit Eurer Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Nutzt den Antragsassistenten für Sondernutzungsanträge und das Kartentool zur Ortssuche

Nutze unser Netzwerk. Mit dem Matchmaking-Tool findest Du Musiker*innen und Unterstützer*innen

Bühnen, Musiker*innen und Unterstützer*innen können sich registrieren, ein Profil anlegen und so bilateral zueinander finden.

Du hast noch kein Profil? Melde Dich als Nutzer*in in unserem Matchmaking-Tool an.

Musik-Events möglichst nachhaltig und klimafreundlich gestalten.

Häufig gestellte Fragen für Bühnenpartner*innen

Wie wird man als Musikort Teil des offiziellen Programms?

Wer eine Bühne im Rahmen der „Fête de la Musique Berlin“ organisieren möchte, kann sich online via Teilnahmeformular unverbindlich anmelden. Die Bewerbungen werden hinsichtlich der Machbarkeit geprüft und im gemeinsamen Gespräch wird beraten, wie ein Musikort möglich gemacht werden kann. Das Musicboard behält sich aus verschiedenen Gründen eine Absage vor. Gründe hierfür sind z.B. keine Aussicht auf behördliche Genehmigung bei Open Air-Standorten, andere Musikorte in unmittelbarer Umgebung (Hörweite), keine Übereinstimmung mit dem General Agreement, den Werten der „Fête de la Musique” oder dem Grundgesetz.

Wenn einer Teilnahme nichts im Weg steht, wird ein Kooperationsvertrag mit dem Musicboard geschlossen. Teilnehmende Musikorte erhalten einen Programmlink, um ihre Veranstaltungen auf der Website veröffentlichen zu können. 

Was für Musikorte sind möglich?

Möglich sind grundsätzlich Indoor- (Clubs, Kulturstätten, etc.) und Outdoor- Locations (private und öffentliche Flächen). Die „Fête de la Musique“ ist allerdings ein Musikfest, welches entsprechend der Grundidee (General Agreement), überwiegend draußen und unter freiem Himmel stattfinden sollte. Ein Bühnenprogramm nach 22 Uhr kann, entsprechend der behördlichen Genehmigungen der Umweltämter, ausschließlich Indoor stattfinden. Alle Musikorte müssen barrierefrei und bei freiem Eintritt zugänglich sein.

Was ist bei der Wahl eines Musikortes zu beachten?

Generell ist auf den Lärmschutz zu achten, wobei es neben den allgemeinen Maßnahmen (z.B. Schallrichtung, Lautstärke) zum Schutz von Anwohnern und Anrainern auch schutzwürdige Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Gedenkstätten, o.ä.) gibt, die eine Nutzung ausschließen. Alle Open Air-Musikorte benötigen eine Lärmausnahmegenehmigung der Umweltämter. Diese werden vom Musicboard für teilnehmende Musikorte beantragt. Bei öffentlichen Flächen ist zudem eine Genehmigung der Straßen- und Grünflächenämter nötig. Auch sollte sich keine andere Bühne in Hörweite befinden. Die Größe der Fläche oder des Raumes sollte ausreichend bemessen sein, so dass es durch den Besucherstrom nicht zu Konflikten mit Passanten kommt und Verkehrswege (Fuß- und Radweg, Straßen) jederzeit frei bleiben.

Die nötigen Genehmigungen der Umweltämter gem. §11 LImSchG Bln (für alle Open Air-Musikorte – private und öffentliche Flächen) holt das Musicboard bei den zuständigen Bezirksämtern ein. Hierfür fallen keine Kosten an.

Welche Genehmigungen benötige ich für einen Musikort?

Wer für einen Musikort eine Fläche auf öffentlichem Straßenland oder Grünfläche nutzen will, benötigt hierfür eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes. Dazu ist ein formloser Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes nach dem Berliner Straßengesetz und auf Erlaubnis nach §29 StVO zu stellen. Für das Betreiben von Gastronomieständen ist eine Genehmigung (z.B. Gestattung gem. §12 GastG für den Verkauf von alkoholischen Getränken) beim zuständigen Ordnungsamt einzuholen. Die Genehmigungen müssen eigenständig, bis spätestens 9 Wochen vor Veranstaltung, beantragt werden. Die anfallenden Gebühren tragen die Antragsteller*innen.

Eine Teilnahme an sich – als Musikort im Rahmen der „Fête de la Musique“ – ist nicht kostenpflichtig.

Welche Kosten entstehen bei der Organisation eines Musikortes?

Eine pauschale oder gar zahlenmäßige Aussage kann hier nicht getroffen werden, da Musikorte sehr unterschiedlich sein können. Von einem „Musikteppich“ mit unplugged-Programm, bis zur ganz großen Show mit überdachter Festivalbühne ist vieles denkbar. Mögliche Kosten entstehen in erster Linie durch Technik und Logistik (Ton, Licht, Bühne), behördliche Genehmigungen (Gebühren), Versicherungen (Veranstalterhaftpflicht), sanitäre Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen, Abfallbeseitigung und Reinigung, etc. Auch der personelle und organisatorische Aufwand bindet, entsprechend des Umfangs der Planungen, Ressourcen.

Ich plane an meinem Musikort eine Straßensperrung. Was ist zu beachten?

Eine Straßensperrung verursacht hohe Kosten (Gebühren, Verkehrszeichenplan, Sperrmittel, Sicherheitspersonal, etc.) und bedeutet einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Häufig wird die Sperrung einer Straße seitens der Behörden abgelehnt bzw. mit hohen Auflagen belegt (insbesondere, wenn Linien des ÖPNV betroffen sind). Aus diesem Grund rät das Musicboard in der Regel von einer Straßensperrung ab.

Kann ich mein Bühnenprogramm selbst gestalten?

Ja. Bühnenveranstalter*innen sind eigenverantwortlich und frei in der Auswahl der Künstler*innen und der Genres. Im Sinne der Besucher*innen sollte auf eine gewisse Länge des Programms bzw. die Anzahl von Auftritten geachtet werden und ausreichende Pausen für Umbauten eingeplant werden, das Musicboard bietet eine Vermittlung von Musiker*innen über das Matchmaking-Tool an.

Darf ich an meinem Musikort Essen und Getränke verkaufen?

Ja. Die Veranstalter*innen eines Musikortes organisieren die gastronomische Versorgung selbst und holen die dafür nötigen behördlichen Genehmigungen eigenverantwortlich ein (u.a. Gestattung gem. §12 GastG für den Verkauf von alkoholischen Getränken). Die Anzahl der Gastronomiestände sollte dem Standort und der zu erwartenden Besucherzahl angemessen sein. Als Musikfest – anders als beispielsweise bei Straßenfesten – werden im Rahmen der „Fête de la Musique“ allerdings in der Regel auch nur begrenzt viele Stände von den Behörden erlaubt. Einen Gastronomiestand ohne behördliche Genehmigung zu betreiben ist nicht ratsam, denn die Ordnungsämter führen regelmäßig Überprüfungen durch.

Muss ich meine Bühne bei der GEMA anmelden und Lizenzgebühren zahlen?

Nein. Das Musciboard kümmert sich um die gesamte Abwicklung mit der GEMA und übernimmt auch die Kosten für die Lizenz-Gebühren. Die Veranstaltenden verpflichten sich lediglich dazu, die GEMA-Musikfolgen der Musiker*innen einzuholen und gesammelt an das Musicboard zu übermitteln.

ACHTUNG! Die parallele TV-Übertragung (Fernseher, Großleinwände) von Fußball-Meisterschaften oder anderen Großereignissen sind nicht enthalten.

Wie kann ich meinen Musikort nachhaltig und klimafreundlich gestalten?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, einen Musikort nachhaltig und klimaneutral zu gestalten. Ansatzpunkte können sein: Energie (Verwendung von Ökostrom), Mobilität (Aufruf zur Nutzung des ÖPNV und Fahrrad, verwenden von Lastenrädern für die Logistik), Ressourcen (Abfallvermeidung, Mehrweg- und Pfandsysteme), Catering (Bio-Lebensmittel, Kooperation mit regionalen Anbietern), Fläche (Reinigung, Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtung bei Grünflächen). Hierzu bietet das Musicboard Handlungsempfehlungen und Checklisten zum Thema „Greener Fête“, an.

Bis wann kann ich mich als Musikort anmelden?

Outdoorstandorte können sich bis zum 31.03. anmelden, Indoormusikorte bis zum 30.04. Eine Anmeldung nach Fristende ist nicht möglich.