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akustisches Musizieren - die Generalgenehmigung - was ist erlaubt
Aufgrund einer Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz kann zur Fête de la Musique am 21.6. von 16:00 bis 22:00 Uhr berlinweit unter folgenden Bedingungen musiziert werden: Diese Ausnahmegenehmigung gilt für das akustische Musizieren ohne Verstärker-Anlage/ PA-Anlage/ Gesangs-Anlage auf allen öffentlichen Strassen, Plätzen, Park- und Grünanlagen, außer in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Gedenkstätten sowie Schulen während des Unterrichts und von Kirchen während des Gottesdienstes. Eingeladen sind Profis sowie Laien, Solisten, Duos, Trios... Gruppen, Orchester, die ohne elektronische Verstärkung ihre Musik präsentieren wollen. Die GEMA-Lizensierung übernimmt Fête Company. Musikfolgen bitte formlos oder mit einem GEMA-Vordruck an Fete Company senden. Download: Behördliche Genehmigung 2009 (PDF) 
den Lustgarten zum Klingen bringen
Als Ort für akustische Auftritte empfehlen wir den Lustgarten in Mitte. Hier gibt es nicht nur ausreichend Platz für lustige und lustvolle Musikdarbietungen, vielmehr liegt der Lustgarten auch in unmittelbarer Nähe einiger Fête de la Musique Bühnen z.B. Temporäre Kunsthalle und Humboldt-Universität. Publikum und Aufmerksamkeit sind den Auftrittslustigen bestimmt sicher.
Last-Minute-Meldungen für Akustisches Musizieren
Hier können sich Solisten/ Musikformationen, die zur Fête de la Musique von 16-22 Uhr akustisch musizieren, noch selbst eintragen! Bedienungshinweis für den Selbsteintrag: Klickt man unten auf den Link „Für Musizierwillige zum Selbsteintrag“, kann man anschließend folgendes eintragen: Künstlername, Webpage mit Hörbeispielen (Verlinkung), Auftrittszeit von-bis, Ort/ Straße und Bezirk. (Diese Funktion ist z. Z. nicht aktiv)
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